Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 1 L 2303/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4375
OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 1 L 2303/94 (https://dejure.org/1995,4375)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.1995 - 1 L 2303/94 (https://dejure.org/1995,4375)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 1 L 2303/94 (https://dejure.org/1995,4375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 2 DSchG ND; § 3 DSchG ND; § 10 DSchG ND
    Kulturdenkmal; Beeinträchtigung; Maßgebliche Umstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kulturdenkmal; Beeinträchtigung; Maßgebliche Umstände

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92

    Erneuerung; Bauteile; Baudenkmal; Denkmalschutz; Denkmalwidrige Teile

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 1 L 2303/94
    Der Senat legt für die Beurteilung der Fragen, ob es sich im Einzelfall um eine Baudenkmal handelt und wie sich die beabsichtigte Veränderung auf den Denkmalwert auswirkt, in erster Linie die Stellungnahme des beigeladenen Instituts für Denkmalpflege zugrunde, das das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen regelmäßig in sachgerechter Weise vermittelt (vgl. Senatsurteil v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BauR 1995, 85, im Anschluß an OVG Lüneburg, Urt. v. 2.10.1987 - 6 A 71/86 -, NVwZ 1988, 1143).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1987 - 6 A 71/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 1 L 2303/94
    Der Senat legt für die Beurteilung der Fragen, ob es sich im Einzelfall um eine Baudenkmal handelt und wie sich die beabsichtigte Veränderung auf den Denkmalwert auswirkt, in erster Linie die Stellungnahme des beigeladenen Instituts für Denkmalpflege zugrunde, das das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen regelmäßig in sachgerechter Weise vermittelt (vgl. Senatsurteil v. 14.9.1994 - 1 L 5631/92 -, BauR 1995, 85, im Anschluß an OVG Lüneburg, Urt. v. 2.10.1987 - 6 A 71/86 -, NVwZ 1988, 1143).
  • VG Braunschweig, 25.04.2006 - 2 A 180/05

    Solaranlage auf dem Dach eines Kulturdenkmals

    Die Regelung des § 6 Abs. 2 NDSchG darf trotz ihres scheinbar engen Wortlauts - auch vor dem Hintergrund des § 7 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 NDSchG - nicht so ausgelegt werden, dass ausschließlich auf eine denkmalfachliche Bewertung abzustellen ist, die weder auf die Interessen des Eigentümers noch auf die Wertigkeit des Baudenkmals Rücksicht nimmt (NdsOVG, Urt. v. 17.05.1995 - 1 L 2303/94 - BRS 57 Nr. 267).

    Jedenfalls bei einer nur unbedeutenden Schmälerung denkmalschützerischer Belange fordert das öffentliche Interesse i. S. des § 3 Abs. 2 NDSchG nicht, dass die Interessen des Eigentümers ungeachtet ihres Gewichtes im Einzelfall stets zurückgestellt werden (NdsOVG, Urt. v. 17.05.1995, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 70/23

    Solaranlage auf Dach im Denkmalbereich

    Geboten ist nicht nur eine Prüfung, ob das Baudenkmal bzw. der Denkmalbereich durch die Veränderung im Hinblick auf den jeweiligen Schutzgrund überhaupt berührt wird, sondern auch, von welchem Gewicht diese Einwirkung im Verhältnis zur Bedeutung des Denkmalbereichs ist und ob sie auf nachvollziehbaren und verständlichen Nutzungswünschen des Eigentümers beruht (NdsOVG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 1 L 2303/94 - juris Rn. 10).
  • VG Braunschweig, 10.11.2021 - 2 A 13/21

    Denkmal; Klimaschutz; Photovoltaikanlage; Solaranlage

    Die Regelung des § 6 Abs. 2 NDSchG darf trotz ihres engen Wortlauts - auch vor dem Hintergrund des § 7 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 NDSchG - nicht so ausgelegt werden, dass ausschließlich auf eine denkmalfachliche Bewertung abzustellen ist, die weder auf die Interessen des Eigentümers noch auf die Wertigkeit des Baudenkmals Rücksicht nimmt (Nds. OVG, Urteil vom 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, juris Rn. 9).

    Jedenfalls bei einer nur unbedeutenden Schmälerung denkmalschützerischer Belange fordert das öffentliche Interesse i. S. d. § 3 Abs. 2 NDSchG nicht, dass die Interessen des Eigentümers ungeachtet ihres Gewichtes im Einzelfall stets zurückgestellt werden (Nds. OVG, Urteil vom 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2018 - 1 LB 79/17

    Baudenkmal; Beeinträchtigung; Charta von Venedig; Dachgaube; Holzfenster;

    Dem Kläger dürfte zwar darin zuzustimmen sein, dass neben dieser denkmalfachlichen Seite (dazu unten a) die Frage der Beeinträchtigung des Denkmalwerts nach der - freilich vor Einführung des § 9 Abs. 2 NDSchG in seiner heutigen Gestalt ergangenen - Senatsrechtsprechung (Urteil vom 17.5.1995 - 1 L 2303/94 -, juris Rn. 9 f.) auch eine Abwägung mit Eigentümerbelangen einschließt.

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 17.5.1995 - 1 L 2303/94 -, juris Rn. 9 f., ausgeführt:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2003 - 1 LB 64/03
    Hiervon ausgehend stellt die Wiederaufforstung auf dem Flurstück der Klägerin sowie der dadurch entstehende Wald eine Veränderung der Umgebung dar, die nach dem Empfinden eines für den Denkmalschutz aufgeschlossenen Betrachters, auf das abzustellen ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, BRS 57 Nr. 267; VGH Mannheim, Urt. v. 20.06.1998 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145; Urt. des Senats v. 14.09.2000 - 1 L 143/97 -, n.V.), den Eindruck des Grabhügels südlich des Flurstücks der Klägerin sowie jedenfalls eines Teils der westlich der Kreisstraße gelegenen Grabhügel wesentlich beeinträchtigt.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2018 - 1 LA 77/17

    Denkmal; Ensembleschutz; Landesamt für Denkmalpflege

    Da das Institut für Denkmalpflege das zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen regelmäßig in sachgerechter Weise vermittelt, wäre eine weitere Beweiserhebung durch einen Sachverständigen nur veranlaßt, wenn sich greifbare Zweifel an der Objektivität bzw. der Sachkunde der Äußerungen des Instituts für Denkmalpflege ergeben hätten (st. Rspr. beider Bausenate des Oberverwaltungsgerichts, vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 2.10.1987 - 6 OVG A 71/86 -, BRS 74 Nr. 125 = NVwZ 1988, 1143, 1144 und zuletzt Urt. v. 17.5.1995 - 1 L 2303/94 -, Nds.Rpfl.
  • VG Oldenburg, 21.04.2005 - 4 A 59/03

    Errichtung eines Stellplatzes als genehmigungsfreie Baumaßnahme;

    1 Z 6/90|BayObLG; 15.04.1992; 2Z BR 31/92|LG Ravensburg; 11.05.1992; 1 T 85/92">Rpfl. 1993, 17; vom 17. Mai 1995 - 1 L 2303/94 -, Nds. Rpfl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
    Nach dem Empfinden eines für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters, auf das abzustellen ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, BRS 57 Nr. 267; VGH Mannheim, Urt. v. 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, BRS 49 Nr. 145), beeinträchtigt das Ergebnis der (Änderungs-)Maßnahme, der Eindeckung des ... mit glasierten, schilfgrünen Tonziegeln, den Eindruck der unmittelbar benachbarten eingetragenen Kulturdenkmale, des reetgedeckten Querdielenhauses sowie der spätromanischen Kirche aus dem 13. Jahrhundert, wesentlich.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.1998 - 1 L 3501/96

    Denkmalschutz; Ensembleschutz; Beeinträchtigung des Denkmalwertes

    Wie der Senat im Urteil vom 17. Mai 1995 (1 L 2303/94 - NVwZ 1996, 1235) hervorgehoben hat, ist das Maß der Beeinträchtigung eines Baudenkmals in das Verhältnis zu den Nachteilen zu setzen, die dem Eigentümer aus der Versagung der Genehmigung für Veränderungen erwachsen.
  • VG Braunschweig, 27.01.2023 - 2 B 290/22

    Denkmalverträglichkeit; erneuerbare Energien; Photovoltaikanlage; Rückbau einer

    Die Regelung des § 6 Abs. 2 NDSchG darf trotz ihres engen Wortlauts nicht so ausgelegt werden, dass ausschließlich auf eine denkmalfachliche Bewertung abzustellen ist, die weder auf die Interessen des Eigentümers noch auf die Wertigkeit des Baudenkmals Rücksicht nimmt ( Nds. OVG, Urteil vom 17.05.1995 - 1 L 2303/94 -, juris Rn. 9).
  • VG Göttingen, 13.10.2016 - 2 A 259/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht